Bei der Suche nach einem neuen Job spielt ihr Arbeitszeugnis eine große Rolle, den potenzielle Arbeitgeber entnehmen aus ihrem Arbeitszeugnis ihre Fähigkeiten und Leistungsbereitschaft. Daher sollten Sie sehr genau darauf achten, was genau in Ihrem Arbeitszeugnis steht und was nicht. Fehler bzw. fehlende Informationen in Ihrem Arbeitszeugnis wirken sich in den meisten Fällen negativ auf Ihr Erscheinungsbild aus. Potenziellen Arbeitgebern wird somit Spielraum für Interpretationen geboten, welche meist zu ihren Ungunsten beitragen können. Achten Sie daher auf die Korrekte- bzw.Vollständigkeit ihres Arbeitszeugnisses. Mit einem guten Arbeitszeugnis sollten Sie auf unterfrankenjobs.de bzw. Portalen aus Ihrer Region schnell wider Anschluss ins Berufsleben finden.
Das vollständige Arbeitszeugnis
In einem vollständigen und korrekten Arbeitszeugnis sollten die folgenden Punkte vorhanden sein.
- Überschrieft (Zeugnis oder Arbeitszeugnis)
- Vollständige Persönlichedaten
- Zeitraum der Beschäftigung
- Beschreibung der Tätigkeiten im Betrieb
- Eventuelle Weiterbildungen
- Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
- Unterschrieft des Arbeitgebers
- Grund des Ausscheidens, möglichst mit Dank und wünsche für die beufliche Zukunft.
- Des Weiteren sollte das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier gedruckt sein.
Die Beurteilung (Geheimcode) im Arbeitszeugnis
Nun kommt der wohl spannendste Teil, den für die Beurteilung Ihrer Leistungen werden Formulierungen genutzt, welche wiederum in klassige Schulnoten übersetzt werden können. Da manche Arbeitgeber diesen Code nicht beherrschen, sollten Sie umsomehr auf die gewählten Formulierungen achten. Des Weiteren findet man in ihrem Arbeitszeugnis auch Hinweise auf ihr Sozialverhalten. Idealerweise sollte Ihr Arbeitszeugnis Angaben zu Ihrem Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen – in genau dieser Reihenfolge beinhalten. Wird die Reihenfolge geändert oder sogar eine Gruppe weglassen wird auf eventuelle Unstimmigkeiten hingewiesen. Außerdem darf der Grund für Ihr Ausscheiden im Arbeitszeugnis nur vermerkt sein, wenn Sie ihr Einverständnis hierfür geben.
Anmerkung: Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend verfasst sein, ist dies nicht der Fall haben Sie ein Recht auf Änderung.
Note 1 | (Sehr Gut)
Formulierungen wie etwa: „außerordentlich zufrieden“ bzw. „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
Beispiel: Man war mit Ihren Leistungen „außerordentlich zufrieden“…
Note 2 | (Gut)
Formulierungen wie etwa: „sehr gut“ bzw. „stets gut“
Beispiel: Sie haben „stets gut und zu unserer vollen Zufriedenheit“ …
Note 3 | (Befriedigend)
Formulierungen wie etwa: „stets zu unserer Zufriedenheit“ bzw. „zu unserer vollen Zufriedenheit“
Beispiel: Sie haben alle Aufgaben „stets zu unserer Zufriedenheit“…
Note 4 | (Ausreichend)
Formulierungen wie etwa: „zu unserer Zufriedenheit“
Beispiel: Sie haben alle Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“…
Note 5 | (Mangelhaft)
Formulierungen wie etwa: „bemüht“ bzw. „größtenteils erfüllt“
Beispiel: Sie haben sich „bemüht“ alle Aufgaben größtenteils zu erfüllen…
Note 6 | (Ungenügend)
Formulierungen dieser Art sind grundsätzlich unzulässig.
„Anfangs“, „im Rahmen der Möglichkeiten“ oder „Zeigte Verständnis“…
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